Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.
Sanierung Dorfstrasse
Der Kanton saniert die Dorfstrasse in Hindelbank.
Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
Sanierung Dorfstrasse
Der Kanton saniert die Dorfstrasse in Hindelbank.
Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
Sanierung Dorfstrasse
Sanierung Dorfstrasse
Der Kanton saniert die Dorfstrasse in Hindelbank.
1
Silbersboden
Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
2
Sanierung Dorfstrasse
Sanierung Dorfstrasse
Der Kanton saniert die Dorfstrasse in Hindelbank.
3
Silbersboden
Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
4

Krankheitskostenabrechnung

Für die Rückerstattung der ausgewiesenen Krankheits- und Behinderungskosten muss eine Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung vorliegen. Bei einem Anspruch auf eine jährliche EL werden die vergütbaren Krankheits- und Behinderungskosten bis Fr. 1‘000.00 bei Erwachsenen und Fr. 350.00 bei Kindern zurückerstattet.

Ein Anspruch auf die Vergütung besteht nur, soweit nicht andere Versicherungen (Krankenkasse, Unfall-, Haftpflicht- oder Invaliditätsversicherung) für die Kosten aufkommen.

Vergütbar sind nur in der Schweiz entstandene Kosten. Im Ausland entstandene Kosten können ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn sie während eines Auslandaufenthaltes notwendig wurden oder wenn die medizinisch indizierten Massnahmen nur im Ausland durchgeführt werden konnten.

Die vollständigen Unterlagen (Kopien der Rechnungen und zwingend immer eine Kopie der Leistungsabrechnung der Krankenkasse oder ein Ablehnungsschreiben einer anderen Versicherung) müssen innert 15 Monaten seit Rechnungsstellung bei der AHV-Zweigstelle eingereicht werden.

Informationen Rückerstattung der Krankheitskosten
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
AHV / IV / EL

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00  / 14.00 -18.00 Uhr (Sozialdienst bis 17.00 Uhr) 

Dienstag

08.00 - 12.00  Uhr / geschlossen

Mittwoch

08.00 - 12.00 Uhr / geschlossen

Donnerstag

geschlossen 

Freitag

08.00 - 12.00 Uhr / geschlossen

Kontakt

 

2024 - Gemeinde Hindelbank. Alle Rechte vorbehalten.
Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen und Nutzungsbedingungen».

Sitemap | Barrierefrei | Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen