Himmelslaternen
Grundsätzlich sind Himmelslaternen so zu betreiben, dass Gefahren für Personen, Sachen oder andere Luftfahrzeuge so gering wie möglich sind. Aus flugsicherungstechnischen Gründen sind vor dem Steigenlassen von Himmelslaternen zwingende Vorschriften des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) zu berücksichtigen.
Luftballone
Ballone (Kinderballone, Partyballone, Freiballone, etc.) mit weniger als 30m3 Inhalt können grundsätzlich ohne Bewilligung des BAZL steigen gelassen werden. Von diesem allgemeinen Grundsatz gibt es hingegen auch einige Ausnahmen. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine gewisse Grösse oder Nutzlast erreicht wird oder sich in der Nähe ein Flugplatz mit Flugsicherung befindet.
Fragen zu Himmelslaternen und Luftballone sind an das Bundesamt für Zivilluftfahrt zu stellen.
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
3003 Bern
Tel.: 058 465 80 39
E-Mail: ballone@bazl.admin.ch