Für manche Anlässe (Festwirtschaften, Degustation für die öffentliche Abgabe von Kostproben alkoholischer Getränke, Handel mit alkoholischen Getränken) benötigen Sie eine gastgewerbliche Einzelbewilligung.
Gesuche um gastgewerbliche Einzelbewilligung sind in der Regel spätestens
- 20 Tage
- 60 Tage bei Anlässen mit über 500 Personen,
- 90 Tage bei Anlässen im Wald,
vor dem geplanten Anlass bei der Standortgemeinde einzureichen. Bei verspäteter Eingabe besteht kein Anspruch auf eine rechtzeitige Bewilligungserteilung.
Das Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung kann unter folgendem Link komplett online ausgefüllt und eingereicht werden:
Digitales Gesuchsformular Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Folgende Unterlagen werden zum Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung benötigt:
- Jugendschutzkonzept (nur bei Alkoholverkauf)
- Getränke- / Speisekarte (nur bei Alkoholverkauf)
- Bei Anlässen ab 1'000 erwarteten Personen pro Tag ist dem Gesuch ein umfassendes Konzept (Parkierung, Sicherheit, etc.) beizulegen.
- Bei Musik über 93dB(A): Meldeformular gemäss V-NISSG und Musikkonzept
Die Selbstkontrolle Lebensmittelhygiene muss nicht gemeinsam mit dem Gesuch eingereicht werden. Es muss jedoch am Anlass vorliegen, falls eine Kontrolle durch das Lebensmittelinspektorat erfolgt. Bitte beachten Sie ausserdem die Vorschriften betreffend Mehrweggeschirr.
Nach erfolgter Vorprüfung der Unterlagen übermittelt die Gemeindeschreiberei diese dem Regierungsstatthalteramt Emmental zur abschliessenden Beurteilung.
Kosten
Die anfallenden Gebühren werden durch das Regierungsstatthalteramt Emmental erhoben.