Hilfsmittel

Anspruch auf Hilfsmittel der AHV haben Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente oder von Ergänzungsleistungen mit Wohnsitz in der Schweiz. Wurden vor Erreichen des AHV-Referenzalters bereits Hilfsmittel der IV oder ein Beitrag an deren Kosten bezogen, so besteht der Anspruch auch nach Erreichen des AHV-Referenzalters, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die AHV kann unabhängig von Einkommen und Vermögen der Versicherten bis zu 75% der Nettokosten folgender Hilfsmittel übernehmen:

  • Perücken
  • Orthopädische Schuhe
  • Gesichtsepithesen
  • Sprechhilfegeräte nach Kehlkopfoperationen
  • Lupenbrillen
  • Fernrohrlupenbrillen
  • Rollstühle ohne Motor

Kostenübernahme mit Pauschalbeitrag:

  • Hörgeräte

Die Anmeldung für Hilfsmittel – Leistungen der AHV kann heruntergeladen und ausgedruckt oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular ist der kantonalen IV-Stelle einzureichen.

IV-Stelle Kanton Bern
Scheibenstrasse 70
Postfach
3001 Bern
Tel.: 058 219 71 11
 

Informationen Hilfsmittel
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
AHV / IV / EL
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