Gestützt auf Art. 12 Abs. 1 Datenschutzgesetz des Kantons Bern (KDSG) gibt die Einwohnerkontrolle einer Privatperson auf schriftliches Gesuch hin Namen, Vornamen, Beruf, Geschlecht, Adresse (bei Wegzug nur Wegzugsort), Zivilstand, Heimatort (bei ausländischen Staatsangehörigen Nationalität), Datum des Zu- und Wegzuges sowie den Jahrgang einer Einzelperson bekannt, wenn der Gesuchsteller ein schützenswertes Interesse glaubhaft macht und keine Auskunftssperre vorliegt.
Gebühr
Gestützt auf das Gebührenreglement der Gemeinde Hindelbank wird pro Adressauskunft eine Gebühr von Fr. 12.00 (exkl. Porto) in Rechnung gestellt.