Fledermäuse und ihre Quartiere sind bundesrechtlich geschützt. Es ist untersagt, Fledermäuse zu töten, zu verletzen, zu fangen oder ihre Brut- oder Raststätten zu beschädigen. Bei Auffinden von hilflosen oder verletzten Fledermäusen ist die Wildstation Landshut zu kontaktieren:
Stiftung Wildstation Landshut
Schlossstrasse 21
3427 Utzenstorf
Tel.: 032 665 38 93
www.wildstation.ch
Informationen rund um das Thema "Fledermäuse am Haus" sind auf der Internetseite des Fledermausschutzes des Kantons Bern zu finden.