Der Todes eines Menschen wird dem Zivilstandsamt automatisch gemeldet, sofern die Person in einem Spital oder in einem Altersheim verstorben ist. Das Spital oder das Altersheim sorgt auch für die ärztliche Todesbescheinigung.
Anders ist es, wenn der Tod zu Hause eintritt. Es muss ein Arzt oder eine Ärztin benachrichtigt werden. Diese/r muss eine Todesbescheinigung zu Handen des Zivilstandsamtes ausstellen. Wird ein Bestattungsunternehmen beauftragt, übernimmt dieses alle Formalitäten. Anschliessend meldet das Zivilstandsamt den Tod der zuständigen Gemeinde für deren Erfassung.
Bitte melden Sie den Todesfall ebenfalls der Gemeindeschreiberei für die Organisation der Bestattung. Ausserdem ist ein Termin für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls zu vereinbaren.