Namensänderungen (Vor- oder Familiennamen) müssen beim Zivilstandsamt- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Bern beantragt werden. Dabei sind die Nachteile der jetzigen Namensführung zwingend in einem schriftlichen Gesuch zu schildern. Zudem besteht die Möglichkeit, vom jetzigen Familiennamen zum Ledignamen zurückzukehren. Diese Änderung kann ohne Angabe von Gründen beim Zivilstandsamt geändert werden.
Die Gemeindeschreiberei Hindelbank vernichtet bei einer erfolgten Personenstandsänderung den hinterlegten Heimatschein. Dieser darf, da die Angaben nicht mehr aktuell sind, nicht mehr verwendet werden.
Bei ausländischen Staatsangehörigen meldet die Gemeinde die Zivilstandsänderung dem Migrationsdienst des Kantons Bern. Allfällige Gebühren des Migrationsdienst des Kantons Bern werden in Rechnung gestellt.