Ordentliche Einbürgerung
Folgende Voraussetzungen müssen bei Einreichung des Gesuchs erfüllt sein:
- Insgesamt 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Einreichen des Gesuches;
- Mindestens 2 Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch in der Einbürgerungsgemeinde vor Einreichen des Gesuches;
- Ehepaare sowie Personen, die in eingetragener Partnerschaft leben, können ein gemeinsames Gesuch stellen, sofern beide Ehepartner bzw. eingetragene Partner die erforderlichen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen.
Eingebürgert werden kann, wer die Eignung erfüllt, das heisst wer
- in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist,
- mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist,
- die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet,
- am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnimmt,
- die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet,
- einen Sprachnachweis in Deutsch auf dem Sprachniveau B1 mündlich und A2 schriftlich beibringt,
- einen Einbürgerungstest bestanden hat,
- über eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) verfügt,
- keine Sozialhilfe bezieht oder bezogene Leistungen zurückbezahlt hat,
- die Werte der Bundesverfassung respektiert.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt über das Einbürgerungsverfahren der Einwohnergemeinde Hindelbank oder auf der Homepage des Amts für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern, www.einbuergerung.sid.be.ch. Für die ordentliche Einbürgerung ist die Gemeindeschreiberei die erste Anlaufstelle.
Erleichterte Einbürgerung
Unter bestimmten Bedingungen können folgende Personengruppen früher als im ordentlichen Verfahren eingebürgert werden:
- Ausländische Ehepartnerinnen / Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern
- Ausländische Kinder von Schweizer Staatsangehörigen
- Ausländische Personen der dritten Ausländergeneration
Die detaillierten Voraussetzungen finden Sie in unserem Merkblatt über das erleichterte Einbürgerungsverfahren, auf der Homepage des Staatssekretariats für Migration SEM, www.sem.admin.ch oder auf der Homepage des Amts für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern, Erleichterte Einbürgerung.
Für die erleichterte Einbürgerung ist ausschliesslich der Bund zuständig. Er führt das gesamte Verfahren durch und ist für den Entscheid zuständig. Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung muss beim Staatssekretariat für Migration (SEM) bezogen und eingereicht werden.