Baubewilligungsverfahren
Seit dem 1. März 2022 können Baugesuche nur noch elektronisch über eBau eingereicht werden. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren müssen in eBau ausgefüllt werden (benötigt ein BE-Login), die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen müssen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt werden. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung in Papierform einzureichen. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen.
Neue Baugesuche auf den alten Formularen können nicht mehr entgegengenommen werden.
Publikation / eAuflage
Ab dem 1. Januar 2026 können sämtliche Publikationen der Gemeinde Hindelbank unter ePublikation eingesehen werden. Zusätzlich werden die Baugesuche der Gemeinde in der Zeitung D'Region publiziert.
Öffentliche Auflage / eAuflage
Für die öffentliche Auflage des Baugesuchs sind die Unterlagen während der Einsprachefrist in physischer und neu auch in elektronischer Form aufzulegen. Damit ist die Einsichtnahme in die Unterlagen sowohl vor Ort auf der Gemeindeverwaltung als auch elektronisch möglich. Die elektronische Einsichtnahme erfolgt ebenfalls über eBau, weshalb auch hierfür ein BE-Login benötigt wird.