Steuerraten

Die Einkommens- und Vermögenssteuern (Kanton und Gemeinde) für das laufende Steuerjahr werden mit drei Ratenrechnungen erhoben und sind ab Fälligkeit innert 30 Tagen zahlbar:

1. Rate - 20. Mai
2. Rate - 20. August
3. Rate - 20. November
Schlussabrechnung - laufend

Die provisorische Rechnung für die geschuldete direkte Bundessteuer ist am 1. März des Folgejahres fällig und wie die Schlussabrechnung zahlbar innert 30 Tagen.

Informationen Ratenrechnungen
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
Gemeindesteuern
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