Lebensbescheinigung

Um zu verhindern, dass Leistungen zu Unrecht ausbezahlt werden, verlangen vor allem Versicherungen oder Pensionskassen Lebensbescheinigungen. Diese beweisen, dass die versicherte Person noch am Leben ist. Für die Ausstellung der Lebensbescheinigung ist eine persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeschreiberei deshalb zwingend notwendig. Dabei ist ein amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis, Ausländerausweis, etc.) vorzuweisen.

Gebühr
Gestützt auf das Gebührenreglement der Gemeinde Hindelbank wird pro Lebensbescheinigung eine Gebühr von Fr. 15.00 erhoben.

Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
Ausweise und Bescheinigungen
Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!

Datenschutz-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen