Obligatorisches Schiessen

Angehörige der Armee, die mit einem Sturmgewehr ausgerüstet sind, müssen die Schiesspflicht bis ins Jahr vor der Entlassung jährlich erfüllen.

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt) sind bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, schiesspflichtig.

Im Entlassungsjahr besteht keine Schiesspflicht mehr.

Die Schiessübung ist jährlich zu absolvieren und kann nicht nachgeholt werden.

Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Sturmgewehr) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz von 25 Metern nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.

Informationen Obligatorisches Schiessen
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
Armee
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