Dispensationsgesuche

Die Schülerinnen und Schüler können in speziellen Fällen vom Unterricht dispensiert werden. Grundlage für die Bewilligung eines Gesuches ist die Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) des Kantons Bern. 

Ein schriftliches Gesuch per Mail oder mittels Formular "Dispensationsgesuch" muss mindestens vier Wochen vorher bei der Schulleitung eingereicht werden. Für die Dispensation für Schnupperlehren kann eine kürzere Frist gewährt werden.

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